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AGB GAMEPITCH Academy

1. Nutzungsgegenstand

Die Gamepitch Academy, nachfolgend Vermieter genannt, stellt dem Mieter für die Dauer des gebuchten Zeitraums die vereinbarten Räumlichkeiten zur Nutzung zur Verfügung. Dies können sein:

  • Eisfläche 17 x 24 Meter
  • Stickhandling & Skillbereich
  • Umkleidekabinen mit Duschen & Toiletten
  • Seminarbereich

2. Nutzungsbedingungen

2.1. Der Nutzungsgegenstand darf durch den Mieter ausschließlich für Eissporttraining und die entsprechende Veranstaltung genutzt werden.

2.2. Der Mieter hat einen Ansprechpartner auf dem Buchungsformular zu vermerken. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen sowie der Hausordnung und haftet im Namen des Mieters gegenüber dem Vermieter.

2.3. Der Mieter verpflichtet sich, vor der Nutzung der Anlage diese auf einwandfreien Zustand zu kontrollieren. Schadhafte Elemente dürfen nicht benutzt werden und sind umgehend dem diensthabenden Eismeister des Vermieters zu melden.

2.4. Umkleide- und Sanitärbereiche werden dem Mieter durch das Personal des Vermieters vor Beginn der Einzelnutzung zugewiesen. Diese Räume müssen nach jeder Nutzung im selben Zustand verlassen werden, wie diese zur Verfügung gestellt wurden.

2.5 Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, nicht vermietete Anlagenteile, insbesondere interne Verbindungswege oder andere betriebliche und technische Bereiche zu betreten. 

2.6 Diese Nutzungsbedingungen sowie die Hausordnung sind durch den Mieter, seinen Mitarbeiter, Teilnehmern und Gästen einzuhalten. Die Verantwortung über die Einhaltung obliegt dem Mieter. Bei Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, ein Hausverbot auszusprechen, ohne dass der Mieter von der Zahlungsverpflichtung für die angemeldete Nutzungszeit entbunden wird. Dem jeweils diensthabenden Eismeister obliegt die Aufsicht über die Eissporthalle. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Ausübung des Hausrechts auf dem gesamten Gelände der Eissporthalle obliegt dem Vermieter, bzw. dessen  Vertreter. Die Ausübung eines Weisungsrechts in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Trainingsbetriebs des Mieters wird hiervon nicht berührt

3. Haftung

3.1 Der Vermieter haftet nur für solche Schäden, die auf einem von ihm zu vertretenden, vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten beruhen.

3.2 Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art wie z.B. Diebstahl, Beschädigungen oder Abhandenkommen von Sachwerten und Ausrüstungen von Mietern, Besuchern oder Gästen, Verletzung von Mitgliedern, Besuchern oder Gästen. Eine Haftung für Personen- und /oder Sachschäden, die sich auf Seiten des Mieters oder die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der o.g. Eissporthalle ereignen, durch den Vermieter ist ausgeschlossen.

3.3 Der Mieter stellt den Vermieter von eigenen Schadensersatzansprüchen sowie von Dritten für den Fall der unverschuldeten Nichtleistung frei.

3.4 Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass Schäden, die von seinen Teilnehmern oder Gästen verursacht wurden, auf eigene Rechnung durch entsprechende Fachfirmen behoben werden.

3.5 Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass für die gesamte Dauer der Nutzungszeit sportspezifische Schutzausrüstung, wie z.B. Knie-, Ellbogen- und Handgelenksprotektoren, getragen wird.

4. Nutzungsentgelt, Stornierungen

4.1 Der Vermieter behält sich vor, je nach Anspruch und Grund die Preise zu heben oder zu senken. Die jeweils aktuell gültigen Preise sind der Homepage zu entnehmen.

4.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Zahlung der Rechnung fristgerecht zu veranlassen.

4.3 Stornierungen von Nutzungszeiten sind dem Vermieter derart rechtzeitig anzuzeigen, dass die Nutzungszeit anderweitig vermietet werden kann, mindestens jedoch 7 Tage vorher. Falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist, sind bei einer Stornierung von mehr 14 bis 7 Tagen vor dem Termin 50 % des vereinbarten Preises, bei einer Stornierung ab 6 Tagen vor dem Termin 75 % des vereinbarten Preises bei später abgesagten, nicht genutzten oder im Nachhinein abgesagten Termine: 100 % des vereinbarten Preises zu bezahlen.

5. Nutzungszeit

5.1 Die für den Mieter zur Verfügung gestellte Nutzungszeit richtet sich nach der Angabe auf dem Buchungsformular.

5.2 Der Vermieter behält sich vor, die vereinbarten Einzeltermine, falls der interne Betriebsablauf dieses erforderlich macht, umzustellen und entsprechende Ausweichtermine anzubieten. Derartige Terminumstellungen sind dem Mieter rechtzeitig vorher mitzuteilen. Der Vermieter behält sich darüber hinaus vor, Einzeltermine abzusetzen, falls es durch äußere Einflüsse, wie Schäden an den techn. Anlagen oder behördlichen Auflagen etc. erforderlich ist, ohne dass der Mieter hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann. Eine Rechnungsstellung für die ausgefallenen Zeiten erfolgt nicht.

5.3 Eine Untervermietung bei einer Tagesbuchung ist nicht gestattet.

5.4 Die genutzten Räumlichkeiten sind nach den gebuchten Eiszeiten in besenreinem Zustand zu verlassen. Eventuelle Mängel sind dem diensthabenden Eismeister bitte umgehend mitzuteilen. Es dürfen KEINE Veränderungen / Umbaumaßnahmen ohne Genehmigung durchgeführt werden.

6. Sonstiges

6.1 Jegliche Werbung von Fremdfirmen, Eigenwerbung, das Anbringen von Plakaten oder Banner ist untersagt bzw. mit dem Vermieter abzusprechen.

6.2 Der Verkauf von Waren jeglicher Art, einschließlich Speisen und Getränken sind grundsätzlich untersagt und müssen gegebenenfalls schriftlich vom Vermieter genehmigt werden.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung.

7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus in oder in Zusammenhang mit einer Vertragsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter ist der Verwaltungssitz der Vermieters. 

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser ABGs, des Vertrags oder deren Bestandteile ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, oder die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, oder zur Ausführung der Lücke, soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vertragsbeziehung gewollt hätten.

8. Ergänzende Maßnahmen Covid-19

8.1 Persönliche Daten wie Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse werden auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. d DSGVO in Verbindung mit §§ 2 Abs. 1 der zwölften bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erhoben.

8.2 Im Falle einer im Nachgang festgestellten Infektion eines Mieters, Teilnehmers, Gast oder Mitarbeiters werden Ihre Daten auf Anfrage der zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Kontaktdaten werden für den Zeitraum von einem Monat aufbewahrt und dann vernichtet.

8.3 Die jeweiligen Mieter, deren Teilnehmer und Gäste von Eiszeiten sind zur Einhaltung der aktuell geltenden Coronamaßnahmen verpflichtet. Jeder Mieter hat sich diesbezüglich selbstständig zu informieren. Darüber hinaus ist das vom Vermieter vorgelegte Hygienekonzept umzusetzen.

8.4 Im Falle einer behördlichen Anordnung, aufgrund derer gebuchte Eiszeiten, Trainings und Veranstaltungen im Ganzen untersagt sind, können diese kostenfrei storniert werden.

8.5 Mieter, Teilnehmer, Gäste und Beschäftigte mit Symptomen einer möglichen Covid-19-Infektion, dürfen die Eishalle nicht betreten.